Pflegekasse  

Pflegekasse

Sachleistung

Die Kosten für Leistungen der Grundpflege wie Waschen, Baden und hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt bei einer Einstufung in eine Pflegestufe, die Pflegekasse als so genannte Sachleistung bis zu folgenden Höchstbeträgen:

Pflegestufe 1:   440.- €
Pflegestufe 2: 1040.- €
Pflegestufe 3: 1510.- €
Härtefall:        1918.- €

Diese Beträge aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährleisten meist nur eine Grundversorgung. Sie können jederzeit mit uns auch mehrere Leistungen vereinbaren, die wir Ihnen dann privat verrechnen.
Über Art und Umfang der Leistungen schließen wir mit Ihnen einen Pflegevertrag ab, der auch einen Kostenvoranschlag enthält. So wissen Sie genau, welche Kosten entstehen und welchen Teil die Pflegekasse übernimmt.

Der Pflegevertrag wird aktualisiert, falls sich an der Pflegesituation etwas ändert. Sie erhalten dann immer einen neuen Kostenvoranschlag von unserem Pflegepersonal ausgehändigt. Die Änderungen werden nur mit Ihrer Zustimmung gültig.

Für die Abrechnung sind die tatsächlich geleisteten Tätigkeiten ausschlaggebend, die in einem Leistungsnachweis erfasst werden.

Unser Angebot erstellen wir für Sie nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt wir informieren Sie über alle Kosten, die tatsächlich auf Sie zukommen können.

Kombinationsleistung

Möglich ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistung.

Die Sozialstation erbringt nur einen Teil der Pflegeleistung für den Pflegebedürftigen, den anderen übernehmen die Angehörigen zum Beispiel je zu 50 Prozent.

Von der Pflegekasse wird dann das anteilig zustehende Pflegegeld ausgezahlt. In diesem Fall würden sich die folgenden Ansprüche ergeben:

Pflegestufe 1:

Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 220,00 €
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 112,50 € 

Pflegestufe 2:

Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 520,00 €
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 215,00 € 

Pflegestufe 3:

Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 755,00 €
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 342,50 €

Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden in welcher Kombination er Sach- und Geldleistung in Anspruch nimmt.

Häusliche Pflege und Tagespflege kombinieren:

Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tagespflege mit denen auf häusliche Pflege (Pflegegeld und Pflegesachleistung) nach ihrer Wahl kombinieren. Dadurch erhöhen sich die Leistungen auf maximal 150 Prozent der jeweiligen Pflegestufe.
Wir beraten Sie gerne, welche Kombination für Sie am günstigsten ist.

Leistungen für Betreuung

Zusätzlich steht für Menschen mit erheblichem Betreuungsaufwand (z.B. bei dementieller Erkrankung) ein monatlicher Grundbetrag von 100 € oder der erhöhte Betrag von 200 € zur Verfügung.
  • Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt.
  • Wird die zusätzliche Betreuungsleistung nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
  • Dieser Leistungsanspruch besteht auch für Versicherte mit erheblichem Bedarf an Betreuung, die noch nicht Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind.
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