Pflegekasse
Sachleistung
Die Kosten für Leistungen der Grundpflege wie Waschen, Baden und hauswirtschaftliche Versorgung übernimmt bei einer Einstufung
in eine Pflegestufe, die Pflegekasse als so genannte Sachleistung bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Pflegestufe 1: 440.- €
Pflegestufe 2: 1040.- €
Pflegestufe 3: 1510.- €
Härtefall: 1918.- €
Diese Beträge aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährleisten meist nur eine Grundversorgung. Sie können jederzeit mit
uns auch mehrere Leistungen vereinbaren, die wir Ihnen dann privat verrechnen.
Über Art und Umfang der Leistungen schließen wir mit Ihnen einen Pflegevertrag ab, der auch einen Kostenvoranschlag enthält.
So wissen Sie genau, welche Kosten entstehen und welchen Teil die Pflegekasse übernimmt.
Der Pflegevertrag wird aktualisiert, falls sich an der Pflegesituation etwas ändert. Sie erhalten dann immer einen neuen Kostenvoranschlag
von unserem Pflegepersonal ausgehändigt. Die Änderungen werden nur mit Ihrer Zustimmung gültig.
Für die Abrechnung sind die tatsächlich geleisteten Tätigkeiten ausschlaggebend, die in einem Leistungsnachweis erfasst werden.
Unser Angebot erstellen wir für Sie nach bestem Wissen und Gewissen, das heißt wir informieren Sie über alle Kosten, die tatsächlich
auf Sie zukommen können.
Kombinationsleistung
Möglich ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistung.
Die Sozialstation erbringt nur einen Teil der Pflegeleistung für den Pflegebedürftigen, den anderen übernehmen die Angehörigen
zum Beispiel je zu 50 Prozent.
Von der Pflegekasse wird dann das anteilig zustehende Pflegegeld ausgezahlt. In diesem Fall würden sich die folgenden Ansprüche
ergeben:
Pflegestufe 1:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 220,00 €
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 112,50 €
Pflegestufe 2:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 520,00 €
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 215,00 €
Pflegestufe 3:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 755,00 €
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 342,50 €
Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden in welcher Kombination er Sach- und Geldleistung in Anspruch nimmt.
Häusliche Pflege und Tagespflege kombinieren:
Leistungen für Betreuung
- Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt.
- Wird die zusätzliche Betreuungsleistung nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
- Dieser Leistungsanspruch besteht auch für Versicherte mit erheblichem Bedarf an Betreuung, die noch nicht Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind.
