Krankenkasse
Die Kosten für Leistungen der Behandlungspflege übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
Dafür ist grundsätzlich eine Verordnung durch einen Arzt nötig.
Die Kasse entscheidet über die Übernahme der Kosten in einem Genehmigungsverfahren.
Zuzahlung:
Zu Leistungen der Behandlungspflege gehören z.B. Medikamentenabgabe, Blutzuckerkontrolle, Insulinspritze oder Verbandwechsel.
Verordnungen, Rezepte und Medikamente sollten von Ihnen oder Ihren Angehörigen besorgt werden. Viele Apotheken liefern die
Medikamente auch nach Hause. Falls diese Möglichkeiten für Sie nicht bestehen, können unsere Mitarbeiterinnen Ihnen behilflich
sein.
