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Über Art und Umfang der Leistungen schließen wir mit Ihnen einen Pflegevertrag ab, der auch einen Kostenvoranschlag enthält. So wissen Sie genau, welche Kosten entstehen und welchen Teil die Pflegekasse übernimmt. Änderungen werden mit Ihnen besprochen.
Für die Abrechnung sind die tatsächlich geleisteten Tätigkeiten ausschlaggebend, die in einem Leistungsnachweis erfasst werden.
Unser Angebot
Grundpflege
Die Caritas-Sozialstation erbringt Leistungen der Grundpflege wie Waschen, Baden und hauswirtschaftliche Versorgung.
Sachleistungen
Die Kosten für diese Leistungen übernimmt, bei einer Einstufung in eine Pflegestufe, die Pflegekasse als so genannte Sachleistung
bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Pflegestufe 1: 440 Euro
Pflegestufe 1: 440 Euro
Pflegestufe 2: 1040 Euro
Pflegestufe 3: 1510 Euro
Pflegestufe 3: 1510 Euro
Härtefall: 1918 Euro
Für Menschen, die häusliche Pflege und Tagespflege kombinieren, erhöhen sich die Leistungen auf maximal 150 % der jeweiligen Pflegestufe.
Über Art und Umfang der Leistungen schließen wir mit Ihnen einen Pflegevertrag ab, der auch einen Kostenvoranschlag enthält. So wissen Sie genau, welche Kosten entstehen und welchen Teil die Pflegekasse übernimmt. Änderungen werden mit Ihnen besprochen.
Für die Abrechnung sind die tatsächlich geleisteten Tätigkeiten ausschlaggebend, die in einem Leistungsnachweis erfasst werden.
Pflegegeld
Nimmt der Pflegebedürftige keine Sachleistung in Anspruch steht ihm je nach Einstufung folgendes Pflegegeld zu:
Pflegestufe 1: 225 Euro
Pflegestufe 2: 430 Euro
Pflegestufe 3: 685 Euro
Pflegestufe 1: 225 Euro
Pflegestufe 2: 430 Euro
Pflegestufe 3: 685 Euro
Kombinationsleistung
Möglich ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistung.
Die Sozialstation erbringt nur einen Teil der Pflegeleistung für den Pflegebedürftigen, den anderen übernehmen die Angehörigen zum Beispiel je zu 50 Prozent.
Von der Pflegekasse wird dann das anteilig zustehende Pflegegeld ausgezahlt. In diesem Fall würden sich die folgenden Ansprüche ergeben:
Die Sozialstation erbringt nur einen Teil der Pflegeleistung für den Pflegebedürftigen, den anderen übernehmen die Angehörigen zum Beispiel je zu 50 Prozent.
Von der Pflegekasse wird dann das anteilig zustehende Pflegegeld ausgezahlt. In diesem Fall würden sich die folgenden Ansprüche ergeben:
Pflegestufe 1:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 220 € = 50% von 440 €
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 112,50 € = 50% von 225 €
Pflegestufe 2:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 520 € = 50% von 1040 €
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 215 € = 50% von 430 €
Pflegestufe 3:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 755 € = 50% von 1.510 €
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 342,50 € = 50% von 685 €
Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden in welcher Kombination er Sach- und Geldleistung in Anspruch nimmt.
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 342,50 € = 50% von 685 €
Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden in welcher Kombination er Sach- und Geldleistung in Anspruch nimmt.
Für Menschen, die Pflegegeld und Tagespflege kombinieren, erhöhen sich die Leistungen auf maximal 150 % der jeweiligen Pflegestufe.
